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Kundenmagazin 2020/04

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | April 2020


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Corona: Wann leistet meine Reise­rück­tritts­versicherung

Reiserücktrittsversicherung

Das Corona-Virus bringt die Welt zum Stillstand: Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt, Kneipen, Schulen und Fitnessstudios geschlossen. Vor allem für Reisende werden die Auswirkungen des Virus immer spürbarer. Länder schließen ihre Grenzen, gebuchte Urlaube müssen abgesagt werden. Stornokosten sind die Folge.

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Ungeachtet der Sondersituation durch Corona – die Preise für Urlaubsreisen steigen, was deren Absicherung immer sinnvoller macht. Eine Reiserücktrittsversicherung fängt Ihre Kosten auf, wenn die schönste Zeit des Jahres anders verläuft als geplant.
 

Häufige Kundenfragen

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Zu diesen zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, Schäden am eigenen Haus durch einen Sturm oder ein Feuer sowie schwere Krankheiten.

Wer zahlt, wenn ich im Urlaub krank werde?
Auslandsreisenden ist stets eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland, mitunter auch den notwendigen Rücktransport.

Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?
In der Regel ja. Bei einer Quarantäne (durch Corona) handelt es sich um einen schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grund, aus dem die Reise nicht angetreten werden kann.

Kurzarbeit durch mein Unternehmen angeordnet – Kann ich von meiner Reise zurücktreten?
Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer COVID-19 Erkrankung? 

Grundsätzlich gilt: Die Angst allein, am Corona-Virus im Ausland zu erkranken, ist kein Versicherungsgrund. Anders sieht es bei einer tatsächlichen Erkrankung aus: Wenn Ihr Arzt eine Corona-Infizierung bei Ihnen bestätigt, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernehmen. Allerdings hängt dies stets vom Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen ab – lassen Sie sich also stets ausführlich beraten.

Reisewarnung durch das Auswärtige Amt – Kann ich meine Reise stornieren?
Ja. Gebuchte Pauschalreisen können bei einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt in der Regel kostenlos storniert werden. Kontaktierten Sie direkt Ihren Reiseveranstalter. Sollten Sie Hotel, Flug etc. selbst gebucht haben (Individualreise), so sind Stornogebühren wahrscheinlicher und Sie müssen mit allen Beteiligten (Hotel, Flug- und Mietwagengesellschaft) separat Kontakt aufnehmen.

 


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Telemedizin: Bei Anruf Diagnose

Telemedizin

Vor einiger Zeit wurde die Lockerung des Fernbehandlungsverbots beschlossen. Seitdem tüfteln gesetzliche und private Krankenversicherer an neuen Lösungen zur telemedizinischen Beratung. Dieser Begriff umfasst Beratungen am Telefon ebenso wie die Konsultation eines Mediziners über das Internet. Beides ist seitdem auch ohne persönlichen Erstkontakt erlaubt.

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Für Patienten liegen die Vorteile auf der Hand: Sie sparen Zeit und Energie. Und müssen sich nicht, krank wie sie sind, auf den beschwerlichen Weg in eine Arztpraxis machen. Kein überfülltes Wartezimmer und keine zusätzliche Ansteckungsgefahr. Besonders attraktiv ist dieses Angebot bei Erkrankungen im Ausland, egal ob akut oder chronisch.

Ärztinnen und Ärzte schließen sich in Netzwerken zu digitalen Kliniken zusammen. Auf diese Weise wollen sie gewährleisten, dass sich Arzttermine nicht länger an Öffnungszeiten, sondern am Terminplan der Patienten ausrichten. Im besten Fall heißt das: durchgehend geöffnet, 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.

Einige private Krankenversicherer und erste gesetzliche Krankenkassen haben Kooperationen mit diesen Netzwerken vereinbart. Sie übernehmen Kosten für Telemedizin je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang. Auch Selbstzahlern bleibt der Weg zur digitalen Konsultation nicht verwehrt. Völlig rund läuft die Fernbehandlung aber noch nicht. Bislang dürfen Apotheken keine verschreibungspflichtigen Medikamente ausgeben, wenn offenkundig kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Diese Lücke soll demnächst das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ schließen.

Wenn Sie sich fragen, wie auch Sie die Möglichkeiten der Telemedizin nutzen können, beraten wir Sie gerne. Jetzt Kontakt aufnehmen!


Altersvorsorge: Chancen richtig nutzen, Risiken minimieren

Altersvorsorge

Für die finanzielle Versorgung im Alter wird eine zusätzliche private Altersvorsorge immer wichtiger. Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt und hinterlässt zwangsläufig eine Einkommenslücke. Diese gilt es zu schließen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die private Altersvorsorge. Auch sie steht vor einer Herausforderung, da in Zeiten niedriger Zinsen klassische Produkte wie Sparbuch oder Festgeld kaum noch Erträge erwirtschaften.

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Empfehlenswerter sind daher Lösungen, die die Chancen an den Kapitalmärkten nutzen und über die lange Laufzeit des Sparvorgangs die Risiken reduzieren. Eine Altersvorsorge mit Investmentfonds kombiniert die notwendigen Ertragschancen mit den Anforderungen an Sicherheit. Experten beobachten täglich die Bewegungen an den Märkten, reagieren auf Veränderungen und können so das Risiko in der Anlage aktiv steuern.
 

Verschiedene Risikotypen

Neben Ertragschancen und Sicherheit ist Flexibilität bei einer privaten Altersvorsorge enorm wichtig. Schließlich soll sich Ihre Vorsorge an Ihr Leben anpassen und nicht andersherum. Eine fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Rentenbeginn und der Möglichkeit, Beiträge während der Sparphase anzupassen oder auszusetzen, vereint diese Bedürfnisse.

Zusätzlich ermöglichen moderne Anbieter unterschiedliche Strategien. Je nach Risikoneigung des Kunden kann so das Verhältnis zwischen chancenreicher und sicherheitsorientierter Anlage vorab festgelegt werden. Angepasst an Ihr Sicherheitsbedürfnis wird so ein optimales Ergebnis erzielt. Damit Sie später auf nichts verzichten müssen, sondern Ihr Rentendasein freibestimmt genießen können.

 

Worauf Sie bei der Auswahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung achten sollten:
 

  • Auswahl an verschiedenen Strategien je nach Sicherheitsbedürfnis
  • Aktive Risikosteuerung durch Anlageprofis
  • Garantierter Rentenfaktor, der bei Vertragsabschluss eine garantierte Rente ausweist
  • Fondsauswahl sollte kostengünstige ETFs beinhalten
  • Finanzstarker Versicherer hinter den Produkten
  • Flexibilität bezüglich Rentenbeginn und Beitragsanpassungen


 

Häufige Kundenfragen

In welche Fonds kann ich mein Geld investieren?
Das hängt vom Produktgeber ab. Eine breite Fondsauswahl über verschiedene Themen, Märkte und Strategien ist hier wichtig. Gemanagte Anlagen bieten zudem den Vorteil, dass Anleger, individuell nach Ihrem Sicherheitsbedürfnis, ein Portfolio auswählen können (z.B. sicherheitsorientiert oder ertragsorientiert). Die Auswahl von ETFs ermöglicht eine kostengünstige Anlage.

Muss ich als Kunde die Fondsanlage stets im Blick haben?
Nein. Das übernehmen Investmentexperten/ Fondsmanager für Sie. Sie beobachten tagtäglich die Märkte und können die Anlage so anpassen, dass sie stets zu den Bedürfnissen an Sicherheit und Ertrag des Kunden passt.

Welche Sicherheiten bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Grundsätzlich liefert eine lange Laufzeit die Sicherheit, dass Schwankungen geglättet und ausgeglichen werden können. Dazu weist ein garantierter Rentenfaktor direkt zu Beginn eine garantierte Mindestrente aus.

Zahlt mir eine fondsgebundene Rentenversicherung eine lebenslange Rente?
Ja. Der große Vorteil einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass sie nicht nur chancenreich investiert, sondern auch eine lebenslange Rente aus dem ersparten Vermögen zahlt. Das kann ein reiner Fondssparplan zum Beispiel nicht.

 

Wenn Sie sich fragen, wie auch Ihre Altersvorsorge sinnvoll aufgebaut sein sollte, beraten wir Sie gerne. Jetzt Kontakt aufnehmen!


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Hund und Pferd perfekt geschützt

Tierhalterhaftpflicht

Hunde gelten als der beste Freund des Menschen. Knapp neun Millionen Hunde leben in Deutschland und erfreuen ihre Herrchen mit ihrem zumeist sonnigen Wesen. Auch im Sattel sitzen viele gern – rund eine Million Pferde grasen auf deutschen Wiesen. Doch selbst das liebste Tier ist nicht immer zu kontrollieren. Schnell kann es zu einem Unfall kommen.

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Damit der entstandene Schaden kein Loch in die Familienkasse reißt, sollten Hunde- und Pferdebesitzer neben Halsband, Sattel und Futter auch den passenden Versicherungsschutz für ihre Lieblinge im Auge behalten.

Gesetzliche Pflicht

Besitzer müssen für alle Schäden finanziell geradestehen. Eine Tierhalterhaftpflicht gibt allen Hunde- und Pferdebesitzern Sicherheit. Sie kommt für die angekauten Schuhe des Nachbarn genauso auf wie für die Behandlungskosten eines Fahrradfahrers, der durch ihr Tier schwer stürzte. Auch ein Verdienstausfall, als Unfallfolge, ist versichert.

In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung tatsächlich Pflicht. In anderen Bundesländern gilt diese Pflicht nur bei bestimmten Rassen.

Versicherungspflichten für Hundehalter

In neun Bundesländern besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für gefährliche Hunde, in sechs Ländern für alle Hunderassen.

 

Für Pferdehalter ist eine solche Versicherung zwar nicht gesetzlich verordnet. Dennoch steht der Besitzer in der Pflicht für Schäden aufzukommen. Daher ist auch für Pferdebesitzer ein Versicherungsschutz empfehlenswert.


Häufige Kundenfragen

Kommt meine private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden durch meinen Hund/ mein Pferd auf?
Nein, die private Haftpflichtversicherung übernimmt nur die von Ihnen selbst verursachten Schäden, nicht die Ihres Tieres. Hierfür benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Muss ich für Schäden meines Tieres haften, wenn ich als Besitzer nichts falsch gemacht habe?
Ja. Auch wer sich als Besitzer nichts zuschulden kommen lässt, muss dennoch für sein Tier haften. Von diesem geht nämlich eine natürliche Gefahr aus – man spricht hier von der sogenannten Gefährdungshaftung. Darum ist es unerheblich, ob Sie persönlich einen Fehler machen – für Ihr Tier sind Sie immer verantwortlich.

Zahlt die Tierhalterhaftpflicht auch bei Schäden in der eigenen Familie?
Nein. Beißt der Hund ein Familienmitglied, wird der Schaden nicht von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen. Diese übernimmt nur die Schäden gegenüber Dritten – hierzu zählt nicht die eigene Familie. Bei einem Schaden innerhalb der Familie würde eine private Unfallversicherung leisten.

Brauche ich für meine Katze auch eine spezielle Haftpflichtversicherung?
Nein. Für Katzen, Kaninchen, Hamster und andere zahme Haustiere reicht die eigene private Haftpflichtversicherung. Anders sieht es bei exotischen Tieren, wie Spinnen oder Schlangen, aus. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung.

 

Leistungsumfang prüfen

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hunde- und Pferdebesitzer unerlässlich – selbst dann, wenn sie keine gesetzliche Pflicht ist. Vor dem Abschluss sollten Sie nicht nur auf den Preis achten – auch bei den versicherten Leistungen gibt es zwischen den einzelnen Anbietern große Unterschiede. Etwa bei der Höhe der Deckungssumme, Regelung bei Auslandsaufenthalten, Transportschäden oder Vorgaben zur Prävention (Leinen-/ Maulkorbzwang).

Eine unabhängige Beratung schafft hier Klarheit, welche Police zu Ihren Bedürfnissen passt.


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